INFORMATIONEN FÜR PATIENTEN
Ersttermin
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Bevor wir mit Ihrer ersten Behandlung beginnen können, benötigen wir vorab Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung (gemäß DSGVO), sowie Ihre Bestätigung dass Sie die vorgeschriebene Patienteninformation gelesen haben und anerkennen. Die notwendigen Dokumente werden Ihnen in der Praxis zur Unterschrift vorgelegt.
Kommen Sie daher gerne 5 bis 10 Minuten früher.
Sportliche oder bequeme Kleidung sowie ein eigenes großes Handtuch sind empfehlenswert. Wenn vorhanden bringen Sie auch gerne Arztberichte und/oder MRT-/Röntgenaufnahmen zu Ihrem ersten Termin mit.
Aufgrund der engen zeitlichen Abläufe in der Praxis, ist die ist die Vergabe von Erstterminen vor Ort aktuell nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie diesen vorab über eine unserer Kontaktmöglichkeiten oder über die online Terminvergabe.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
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Wichtig! Bitte beachten Sie, dass Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) spätestens zu Ihrem ersten Termin vorliegt um mögliche Fehler bei der Ausstellung auszuschließen und einen reibungslosen Ablauf in der Praxis zu gewährleisten. Gerne können Sie Ihr Rezept schon vor Ihrem ersten Termin persönlich in der Praxis abgeben oder in den Briefkasten (im Innenhof, Eingang Josefstr. 1) einwerfen.
Termineinhaltung und Ausfallgebühr
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Wenn Sie einen oder mehrere Termine nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diese mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ich weise darauf hin, dass ausgefallene Termine nicht von den Krankenkassen übernommen werden und entstandene Kosten privat in Rechnung gestellt werden müssen (gemäß §611, 615 BGB). Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach der für den Termin vereinbarten Leistung, Materialkosten (z.B. Heißluft) werden selbstverständlich nicht berechnet.
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Rezeptzuzahlungen
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Ich weise Sie darauf hin, dass auf Rezepte von gebührenpflichtig gesetzlich Versicherten, eine Zuzahlung von den Krankenkassen erhoben wird. Die Zuzahlung setzt sich aus einer Verordnungsgebühr in Höhe von 10€ und einer Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten in Höhe von 10% zusammen (Zuzahlungsbeträge können also je nach verordneter Leistung variieren).
Ihre Rezeptzuzahlungen werden zum ersten Termin in der Praxis fällig und sind auf Rechnung zu entrichten.
Sollten Sie über eine Zuzahlungsbefreiung verfügen, so bitte ich Sie diese bei Ihrem ersten Termin vorzulegen.
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Rezeptprüfung und -änderung
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Vor Behandlungsbeginn werden Ihre Rezepte auf Ausstellungsfehler geprüft um Absetzungen durch die Krankenkassen zu vermeiden. Ich bitte Sie daher Ihr Rezept spätestens zu Ihrem Ersttermin, im Idealfall aber schon im Vorfeld, in der Praxis abzugeben (persönlich oder in den Briefkasten in Innenhof). Die Kontrolle der Rezepte im vorhinein ist leider notwendig und vermeidet unnötige Komplikationen bei der Abwicklung der Behandlung. Sollten bei der Prüfung der Rezepte Ausstellungsfehler auffallen, so müssen diese schnellstmöglich beim verordnenden Arzt geändert bzw. korrigiert werden.
Zudem gilt zu beachten, dass Rezepte spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum begonnen werden müssen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich beim verordnenden Arzt ein neues Rezept ausstellen lassen.
Rezeptänderungen können aus organisatorischen Gründen nicht von der Praxis übernommen werden und liegen somit in der Verantwortung der Patient:innen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!